Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die in einigen deutschen Bundesländern gilt und darauf abzielt, den Anstieg der Mietpreise bei Neuvermietungen zu begrenzen. Die Mietpreisbremse soll insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dazu beitragen, dass Mieterinnen und Mieter nicht übermäßig hohe Mieten zahlen müssen.

Konkret bedeutet die Mietpreisbremse, dass der Mietpreis für eine neue Wohnung höchstens um 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei in der Regel durch den Mietspiegel oder vergleichbare Erhebungen ermittelt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa bei Neubauten oder umfangreich sanierten Wohnungen.

Um von der Mietpreisbremse profitieren zu können, müssen Mieterinnen und Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Mietvertrags Einspruch gegen den Mietpreis einlegen. Wenn der Vermieter den Widerspruch nicht akzeptiert, kann die Angelegenheit vor Gericht gebracht werden.

Es ist zu beachten, dass die Mietpreisbremse nicht in allen Bundesländern gilt und auch nicht für alle Wohnungen und Vermietungen anwendbar ist. Daher ist es ratsam, sich im Einzelfall von einem Anwalt oder einem Mieterverein beraten zu lassen.

Wo wurde die Mietpreisbremse umgesetzt?

Die Mietpreisbremse wurde im Juni 2015 auf Bundesebene beschlossen und ist seitdem in verschiedenen deutschen Bundesländern in Kraft getreten. Die Bundesländer haben dabei unterschiedliche Regelungen und Ausgestaltungen der Mietpreisbremse vorgenommen.

Zum Zeitpunkt meiner Wissenscutoff im September 2021 galt die Mietpreisbremse in folgenden Bundesländern:

  • Bayern (in ausgewählten Gebieten)
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen (in ausgewählten Gebieten)
  • Niedersachsen (in ausgewählten Gebieten)
  • Nordrhein-Westfalen (in ausgewählten Gebieten)
  • Rheinland-Pfalz
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend in diesen Bundesländern gilt und auch nicht für alle Wohnungen und Vermietungen anwendbar ist. In einigen Gebieten oder bei bestimmten Arten von Wohnungen können Ausnahmen oder Sonderregelungen gelten.


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