Nachbarschaftsstreit ade: Nie wieder Ärger mit den Nachbarn!

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Von Eva Biré

In diesem Ratgeber:


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Nachbarn können ein Segen sein. Vor allem dann, wenn sie helfend zur Stelle sind, wenn mal wieder eines Sonntags keine Milch mehr im Haus ist oder wenn sich während des eigenen Urlaubs jemand um Post, Blumen und Haustiere kümmern muss.

Unter Nachbarn geht man sich aber auch mal mächtig auf die Nerven. Der eine verlegt seinen Hausputz regelmäßig auf die Nachtzeit und holt den Staubsauger raus, während andere sich schlafen legen. Ein anderer fängt im selben Moment an, verpasste Klavierstunden aufzuholen und nebenan steigt so eine riesige Party, dass der Schlafsuchende meint, die Partygäste säßen bei ihm im Wohnzimmer.

Bevor man sich allerdings beim Vermieter beschwert, ist ein offenes Gespräch unter Nachbarn ratsam. Um einen ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden, sollte man aber zunächst sichergehen, dass der störende Nachbar auch tatsächlich im Unrecht ist.


Grundsatz: Zwischen 22 und 6 Uhr muss Ruhe herrschen

Die gesetzliche Nachtruhe liegt zwischen 22 und 6 Uhr. Mieter müssen sich während dieser Zeit so verhalten, dass sie ihr Umfeld nicht stören. Fernseher, Radio und Co. sind daher nur in Zimmerlautstärke erlaubt.


Außerdem: Weitere Ruhezeiten ergeben sich aus Ihrer Hausordnung

Meist legt die Hausordnung zusätzliche Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr fest. Dies kann aber variieren. Ist nichts geregelt, kommt es darauf an, wie ein Gericht die konkrete Hausordnung bewertet.



Darf man Feste feiern, wie sie fallen?

Auch Feiern und Partys hebeln die gesetzliche Nachtruhe nicht aus, sodass grundsätzlich nach 22 Uhr in Zimmerlautstärke weiter gefeiert werden muss.

Lediglich bei besonderen Feiern (Silvester, Hochzeit, etc.) sind Ausnahmen erlaubt. Geburtstage zählen nicht dazu. Sollte trotzdem eine größere Party geplant sein, muss dies mit den Nachbarn abgesprochen werden. Sonst droht nicht nur ein frühzeitiges Ende der Party, ein Nachbarschaftsstreit oder sogar ein saftiges Bußgeld. (OLG Düsseldorf WuM 90, 116)


Wann darf gebadet werden?

Baden ist auch nach 22 Uhr erlaubt sofern der Badespaß eine Dauer von 30 Minuten nicht überschreitet. (LG Köln, WM 97,323; OLG Düsseldorf WuM 91, 288) Wassernutzung allgemein (WC-Spülung, Betätigung des Wasserhahns) ist während der Nachtruhe erlaubt. (AG Münster WuM 83, 236)


Wann darf man musizieren?

Während der nächtlichen Ruhezeiten darf nur in Zimmerlautstärke musiziert werden, sodass Nachbarn nicht gestört werden.

Auch der Mietvertrag kann neben der Regelung einer Mittagsruhe noch weitere zeitliche Beschränkungen enthalten. Jeder Mieter hat aber grundsätzlich das Recht, 2 Stunden am Tag Musik zu machen (BayObLG WuM 86, 148).

Das Amtsgericht München wies die Klage eines Ehepaars auf Unterlassung der Musik durch die Nachbarskinder ab (Az. 171 C 14312/16). Obwohl die Musik auch bei geschlossenen Fenstern deutlich zu hören war, hielt der zuständige Richter das Geräuschlevel für zumutbar. Zudem stehe gemäß Artikel 6 des Grundgesetzes die gesunde Entwicklung junger Menschen unter besonderem Schutz.


Wann darf man den Rasen mähen und Co.?

RRasenmäher, Laubsauger, elektrische Heckenscheren und vergleichbare Gartengeräte und Baumaschinen dürfen in Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Das regelt die bundesweit geltende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Sie regelt auch zeitliche Beschränkungen der Benutzung einiger Geräte an Werktagen. Darunter fällt das Rasenmähen jedoch nicht. Ob Rasenmähen während der Mittagszeit erlaubt ist, hängt von Ihrer Hausordnung ab.

Es ist noch schöner, wenn der Rasen gemäht wird, ohne eigene Kraft und Zeit aufwenden zu müssen. Deshalb setzen viele Gartenbesitzer rund um die Uhr Rasenroboter ein. In einem Fall vor dem Amtsgericht Siegburg versuchten Nachbarn erfolglos, die Mähzeiten gerichtlich zu reduzieren. Sie waren durch den Krach des kleinen Dauerrasenmähers so genervt, dass sie erreichen wollten, dass er werktags nur maximal 5 Stunden am Tag (abzüglich Mittagsruhe und Aufladezeiten) eingesetzt wird. Die Richter waren jedoch anderer Meinung und sahen im Rasenroboter keine wesentliche Lärmbeeinträchtigung (AG Siegburg, Aktenzeichen 118 C 97/13).


Wann dürfen Haushaltsgeräte benutzt werden?

Den Staubsauger sollten Sie während der Nachtruhe und auch während der sonstigen Ruhezeiten am Mittag grundsätzlich nicht einsetzen. Waschmaschinen, Spülmaschinen und Trockner dürfen grundsätzlich den ganzen Tag über laufen. Hier lohnt es sich aber, noch einmal einen Blick in Ihre Hausordnung zu werfen, die anderes regeln darf. Urteile geben hier wenig Klarheit. Nach dem Amtsgericht Mainz ist in Ausnahmefällen dem berufstätigen Mieter auch das Waschen nach 22 Uhr gestattet (AG Mainz, Az.: 8 C 499/95). Im Grundsatz ist die Benutzung dieser Geräte nur dann einzuschränken, wenn Nachbarn durch den Gebrauch über die gewöhnlichen Maße hinaus gestört werden.


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Was muss bei der Tierhaltung beachtet werden?

Tiere machen Geräusche. Das gehört eben dazu und muss auch von den Nachbarn hingenommen werden. Das gilt aber nur dann, wenn sich zum Beispiel das Gebell des Hundes oder der Gesang des Vogels in einem normalen Rahmen hält. Stundenlanges Hundegebell ist nicht zumutbar, auch wenn es sich bei dem Störenfried um einen Wachhund handelt (OLG Düsseldorf WuM 90, 400). Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Hundehalter aus Rheinland-Pfalz dafür Sorge zu tragen hat, dass seine sechs Hunde zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ruhig sind. Sollten die Hunde trotzdem bellen, muss der Hundehalter sie an einem anderen Ort unterbringen. Das Gericht begründete diese Entscheidung damit, dass das Bellen der Hunde die Ruhe der Nachbarn zu stark beeinträchtige (Az. 8 L 111/20.TR).

Sollten Sie Grund zur Annahme haben, dass Tiere deswegen so laut sind, weil sie bei Ihren Nachbarn schlecht gehalten werden, melden Sie dies bitte dem für Ihren Bezirk zuständigen Veterinäramt.

Streifen Katzen durch den Garten des Nachbarn, kann daraus durchaus ein Nachbarschaftsstreit erwachsen. Den meisten Urteilen zur Folge, darf der Sich-gestört-fühlende die Katze zwar aus seinem Garten vertreiben, er kann dem Besitzer aber nicht auferlegen, den Streifzug seiner Katze durch fremde Gärten zu verhindern. Anderes gilt aber dann, wenn der Nachbar durch Katzenkot und Erbrochenem der Katze gestört wird oder das Tier in seinen Wohnbereich hineinkommt.

Nach geltendem Recht stellt das Halten von 15 Katzen in einer Mietwohnung keinen sachgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Auch wenn laut Mietvertrag grundsätzlich das Halten von Hauskatzen erlaubt ist, kann der Vermieter dem Halter gemäß einem Urteil des Landgerichts Aurich (Az.: 1 S 275/09) daher kündigen.

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Wann dürfen Kinder spielen?

Kinderspiele können auch mal laut sein. Das müssen Mieter hinnehmen und vor allem hier viel Toleranz zeigen. Trotzdem müssen Eltern darauf achten, dass Nachbarn nicht anhaltend gestört werden. Schreit ein Säugling in der Nacht über mehrere Stunden, stellt dies dann eine unzulässige Beeinträchtigung dar, wenn die Eltern daran Schuld sind und das Kind nicht beruhigen (LG Berlin JR 53, 24). Nicht gestattet ist außerdem das Rollschuhfahren bzw. Fahrradfahren im Treppenhaus sowie Spielen mit dem Fahrstuhl des Hauses.

Das Landgericht Braunschweig urteilte am 16.03.2012 (Az.: 2 O 1307/09), dass Geräusche von im Garten spielenden Kindern Ausdruck ihrer kindlichen Entfaltung und Entwicklung sind und grundsätzlich von den anderen Mietern toleriert werden müssen. Wenn der Vermieter auf dem Mietgrundstück einen Spielplatz angelegt hat, dürfen Kinder auf diesem sogar bis in die Nachtstunden spielen, wie das Amtsgericht Hamburg in einem Urteil vom 06.02.2002 entschied (Az.: 41B C 222/01).


Darf auf dem Balkon gegrillt werden?

Auch hierzu kann es Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung geben. Ist dies nicht der Fall, ist Grillen auf dem Balkon erlaubt, solange Nachbarn nicht wesentlich gestört werden. Eine wesentliche Störung liegt dann vor, wenn der Qualm in konzentrierter Weise ins Wohn- oder Schlafzimmer des Nachbarn zieht. (OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.05.1995, Az. 5 Ss 149/95)

Das AG Bonn hält das Grillen im Mehrfamilienhaus zwischen April bis September nur einmal im Monat für zulässig. (AG Bonn, Urteil v. 29.04.1997, Az.: 6 C 545/96)

Grillen nach 22 Uhr (bis maximal 24 Uhr) ist nur ausnahmsweise und nur an bis zu vier Tagen im Jahr erlaubt. (OLG Oldenburg, Urteil v. 29.07.2002, Az.: 13 U 53/02)


Was muss beim Rauchen beachtet werden?

Rauchen gehört zum gewöhnlichen Gebrauch einer Wohnung dazu. Raucher müssen aber auf ihr Umfeld Rücksicht nehmen. Auf dem Balkon ist das Rauchen grundsätzlich erlaubt. Nachbarn können bei starker Geruchsbelästigung allerdings verlangen, dass das Rauchen auf dem Balkon zeitlich beschränkt wird (BGH, Urteil v. 16.01.2015, Az.: V ZR 110/14). Auch darf es nicht dazu kommen, dass das Treppenhaus verraucht wird. Erreicht die Belästigung ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß, kann eine Kündigung gerechtfertigt sein. (BGH, Urteil v. 18.02.2015, Az.: VIII ZR 186/14)


Und wenn man den Nachbarn poltern hört?

Vor allem in Altbauten ist es keine Seltenheit, dass man jeden Schritt des Nachbarn mithören kann. Das liegt daran, dass oft keine ausreichende Trittschalldämmung eingebaut ist. Vorgehen kann man dagegen als betroffener Mieter leider nur, wenn die Wohnung laut Mietvertrag als „kernsaniert“ vermietet wurde (selten!) oder, wenn zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes die damals geltenden DIN-Vorschriften nicht eingehalten wurden. (BGH, Urteil v. 7.07.2010, Az.: VIII ZR 85/09) Dies kann durch einen Gutachter festgestellt werden. Ein Anspruch darauf, dass der Mieter von oben Teppichboden auslegen lässt, gibt es grundsätzlich nicht. (OLG Düsseldorf WuM 97, 221) Teilweise besteht aber ein Anspruch darauf, dass keine Absatzschuhe getragen werden. (LG Hamburg, WuM 2010, 147)


Wenn Reden den Nachbarschaftsstreit nicht beenden kann?

Einsichtigkeit ist unter Nachbarn nicht stark verbreitet. Selbst wenn man also das Recht auf seiner Seite hat, verspricht das noch lange nicht das Ende der Ruhestörungen. Musiziert, tanzt und saugt Ihr Nachbar trotz Einigungsversuch unbeirrt weiter, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Die zuständige Behörde (nach Bundesland verschieden; meist die Ordnungsbehörde) und in Extremfällen die Polizei informieren. Der Nachbar erhält dann eine Auflage oder sogar ein Bußgeld. In Extremfällen kann störender Lärm auch eine Anzeige wegen Körperverletzung rechtfertigen. (AG Ratlingen DWW 89, 394)
  • Ruhestörung beim Vermieter melden und ihn durch Setzen einer Frist auffordern, für Ruhe zu sorgen. Es gehört zu den Pflichten des Vermieters, in solchen Fällen einzuschreiten und störende Mieter abzumahnen.
  • Miete mindern: Manches Verhalten des Nachbarn berechtigt außerdem zur Mietminderung. So hat das LG Chemnitz einem Mieter, der durch seine Nachbarn ständig in der Nachtruhe gestört wurde, das Recht auf Minderung der Miete um 20 % zugesprochen. (LG Chemnitz WuM 94, 68) Noch weiter ging das Amtsgericht Braunschweig, das in einem ähnlichen Fall, bei dem die Ruhestörung von einer im Haus befindlichen Wohngemeinschaft ausging, eine Minderung um 50% als gerechtfertigt ansah. (AG Braunschweig WuM 90, 147)

    Achtung: Dies sind jedoch Einzelfallentscheidungen. Minderungsquoten können stark variieren. Auch wenn Ihr Fall auf den ersten Blick identisch aussieht, kann im Ergebnis eine andere Quote gerechtfertigt sein! Lassen Sie sich deshalb vor einer Minderung unbedingt von unseren auf das Mietrecht spezialisierten Partneranwälten beraten.
  • In Extremfällen kann ständiger Lärm eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

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Ob kleinere Unstimmigkeiten oder ausgewachsener Nachbarschaftsstreit: Bei Problemen mit dem Nachbarn können Sie sowohl Ihren Mietvertrag als auch Ihre Hausordnung prüfen lassen. Außerdem schätzen unsere Rechtsanwälte anhand Ihrer Schilderungen ein, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Recht auf Mietminderung zusteht und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen sowohl gegen den störenden Nachbarn als auch gegen den Vermieter.

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