Unsere Tipps gegen Schäden in Parkett und Teppich

Von Eva Biré

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Lese in diesem Ratgeber:

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Irgendwann kommt der Tag, an dem man die Eine gefunden hat: Die eine Wohnung, die man so schnell nicht mehr hergeben möchte. Die eine Wohnung, in die man sich verliebt, die einem jahrelang ein Zuhause ist.

Diese Jahre gehen auch an der Wohnung nicht spurlos vorbei. Vor allem der Boden weist nach einiger Zeit Kratzer und Flecken auf. Kommt dann doch eines Tages der Moment, in dem sich Mieter und Wohnung trennen, kann auf den Mieter in puncto Schäden Einiges zukommen. Vermeintliche Kleinigkeiten an Teppich oder Parkett führen zu hohen Kosten, die der Vermieter dann ersetzt verlangt. Mit unseren Tipps kannst du das vermeiden und erlebst zum Auszug keine böse Überraschung.



1. No Gos bei Parkett

Vor allem Parkettboden ist sehr anfällig für Kratzer und Risse. So sehr er das Ambiente deiner Wohnung auch aufwertet, er macht viel Arbeit. Unversiegelter Holzboden ist besonders anfällig, da hier das Holz keine Schutzschicht hat und so sehr leicht beeinträchtigt wird. Damit Schäden gar nicht erst entstehen, solltest du bei Parkettboden Folgendes beachten:

  • Nicht staubsaugen! Davon bekommt der Boden Kratzer, die schlimmstenfalls nie mehr rausgehen!
  • Nicht fluten! Beim Wischen darfst du nicht zu viel Wasser verwenden, denn das Wasser schädigt den Boden. Dieser kann das Wasser nicht absorbieren, sodass der Boden aufquillt und sich Bläschen im Holz bilden können. Am besten mehrmals in der Woche mit einem Wischer aus Baumwolle trocken wischen und ca. einmal die Woche feucht.
  • Keine Scheuermilch oder sonstigen chlor- oder ammoniakhaltigen Reiniger verwenden! Am besten nur mit Wasser wischen oder speziell für Parkett ausgewiesenen Reiniger verwenden.
  • Keine Straßenschuhe auf dem Parkett! Besonders Absatzschuhe hinterlassen bleibende Schäden. Lieber Hausschuhe anziehen.
  • Möbel niemals über das Holz ziehen. Die dadurch entstandenen Kratzer kann der Vermieter im Zweifel später ersetzt verlangen. Du vermeidest solche Schäden, wenn du unter deine Möbel Antikratzplatten klebst oder eine Matte darunterlegst.
  • Keine Blumentöpfe ohne Untersetzer! Auch hier entstehen schnell Schäden durch undichte Töpfe.

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2. So behandelst du Flecken im Teppich

Bei Teppichboden hat man es in der Regel einfacher. Dieser muss zwar häufig gesaugt werden, da sich hier besonders schnell Dreck und Keime ansammeln. Schäden sind aber oft einfacher zu beseitigen. Hier ein paar Geheimtipps zur Behandlung von Flecken:

  • Kochsalz – ein praktischer Helfer. Einfach Kochsalz auf dem Fleck verteilen. Dieses saugt die Flüssigkeit auf. Oft reicht das schon aus und der Fleck ist weg!
    Eine Salzreinigung kannst du deinem Teppich auch ohne Flecken ab und zu gönnen. Dazu einfach großzügig Salz auf dem ganzen Teppich verteilen, mittels einer Sprühflasche mit Wasser benetzen und nach einer Stunde Einwirkzeit absaugen. Dein Teppich sieht danach aus wie frisch aus der Reinigung!
  • Gegen alles kommt aber auch das Kochsalz nicht an. Für Rotweinflecken haben wir einen anderen Tipp: Ein bisschen Weißwein auf dem Fleck geben und einwirken lassen. Die Säure im Weißwein bekämpft den Fleck und wirkt wie ein Bleichmittel.
  • Für Fettflecken eignet sich statt Kochsalz Kartoffelmehl. Dies saugt das Fett einfach aus den Teppichfasern! Nach dem Einwirken vorsichtig ausbürsten!

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3. Schäden – Wann muss der Mieter zahlen?

Normale Abnutzungen und Gebrauchsspuren von Teppich und Parkett sind kein Grund für einen Schadensersatzanspruch des Vermieters. Anders sieht es aus, wenn es durch kleine Unfälle zu Schäden kommt. Beim Parkettboden passiert dies schnell durch wasserdurchlässige Blumentöpfe, das Tragen von Absatzschuhen oder das Verrücken von Möbeln auf dem Holz. Wo der Mieter also Abhilfe durch vorsichtige Benutzung oder das Verwenden von Untersetzern schaffen kann, dies aber unterlässt, kann der Vermieter im Zweifel später die Kosten für Ausbesserungen verlangen.

Bei Teppichboden sieht es ähnlich aus. Problematisch sind hier grobe Flecken, die nicht mehr aus dem Teppich rausgehen oder auch Brandlöcher von Zigaretten o.Ä. Jedoch ist zu beachten: Je älter der Teppich, desto unwahrscheinlicher die Haftung des Mieters. Denn ist bei Auszug die Lebenszeit des Teppichs so oder so vorbei, hat dieser kaum mehr einen messbaren Wert, sodass auch kein Schaden vorliegt. Der Vermieter müsste den Teppich ohnehin auswechseln.


Mietvertrag vor dem Auszug prüfen!

Renovierungsarbeiten sind nicht nur zeitaufwändig, sondern auch häufig kostenintensiv. Um Zeit, Geld und Ärger zu sparen, empfehlen wir vor dem Auszug deinen Mietvertrag von einem unserer Partneranwälte prüfen zu lassen. Wenn dein Vertrag ungültige Klauseln enthält, musst du im besten Fall nicht renovieren, obwohl es im Vertrag steht. Nach dem Vertrags-Check erhälst du einen Prüfungsbericht, mit der rechtlichen Einschätzung des Partneranwaltes. Die Prüfung deines Mietvertrages ist in deiner MieterEngel-Mitgliedschaft enthalten.